Cab24 Akademie

Schlechte Sicht, Nacht, Funk/Radar, Notfall

Bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen gelten besondere Pflichten: angepasste Geschwindigkeit, Lichter und Nebelsignale, Mindestausrüstung für die Ausfahrt und strenge Anforderungen an die Radarfahrt mit UKW-Kanal 16. Wer in Not ist, ruft mit festgelegten Zeichen Hilfe herbei; wer Not bemerkt, muss helfen.

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Aus den Merksätzen

  • Unsichtiges Wetter (Art. 55): Geschwindigkeit den Umständen anpassen, nötigenfalls anhalten; ohne Sicht-/Schallzeichen-Ausrüstung so rasch wie möglich Hafen oder Ufernähe anlaufen.
  • Ausfahrt bei unsichtigem Wetter (Art. 55a): Einrichtungen für Sicht- und Schallzeichen; bei angepasster Geschwindigkeit Kompass ODER Satnav ODER Radar; Ausguck bei mehr als 15 m Steuerstand–Bug (Art. 55 Abs. 5).

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • BSV Art. 2, 12, 18, 22, 24, 27, 28, 30, 33, 34, 37, 38, 39, 40, 51, 52, 53, 55, 55a, 55b, 56, 57, 57a, 58

Bereit zum Lernen?

Theorie für den Schiffsführerausweis Kat. A (Motorboot) und Kat. D (Segelschiff): Lichter, Schallzeichen, Tafeln, Vortritt, Seemannschaft – mit einer oder zwei richtigen Antworten wie an der Prüfung.

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