Schlechte Sicht, Nacht, Funk/Radar, Notfall
Bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen gelten besondere Pflichten: angepasste Geschwindigkeit, Lichter und Nebelsignale, Mindestausrüstung für die Ausfahrt und strenge Anforderungen an die Radarfahrt mit UKW-Kanal 16. Wer in Not ist, ruft mit festgelegten Zeichen Hilfe herbei; wer Not bemerkt, muss helfen.
- 35 Fragen in diesem Thema
- Thema 8 von 16 im Kurs: Schiffsführerausweis – Theorie Motorboot & Segelschiff (A, D)
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Aus den Merksätzen
- Unsichtiges Wetter (Art. 55): Geschwindigkeit den Umständen anpassen, nötigenfalls anhalten; ohne Sicht-/Schallzeichen-Ausrüstung so rasch wie möglich Hafen oder Ufernähe anlaufen.
- Ausfahrt bei unsichtigem Wetter (Art. 55a): Einrichtungen für Sicht- und Schallzeichen; bei angepasster Geschwindigkeit Kompass ODER Satnav ODER Radar; Ausguck bei mehr als 15 m Steuerstand–Bug (Art. 55 Abs. 5).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- BSV Art. 2, 12, 18, 22, 24, 27, 28, 30, 33, 34, 37, 38, 39, 40, 51, 52, 53, 55, 55a, 55b, 56, 57, 57a, 58