Gefahrgut-Grundlagen (ADR/SDR): orange Tafel, Gefahrzettel, Tunnel, Freistellung, Schulungsbescheinigung, Alkohol, Signale
In der Schweiz gelten für Gefahrguttransporte auf der Strasse das ADR und ergänzend die SDR, auch im Inlandverkehr. Chauffeure müssen Kennzeichnung und Gefahrzettel erkennen, Tunnel- und Streckenverbote beachten und wissen, wann eine ADR-Schulungsbescheinigung nötig ist.
- 30 Fragen in diesem Thema
- Thema 18 von 18 im Kurs: Lastwagen & Bus – Zusatztheorie (C, C1, D, D1)
- Zusatzwissen
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Aus den Merksätzen
- Das ADR gilt auch im nationalen Verkehr; Schweizer Abweichungen stehen in SDR Anhang 1 (SDR Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1).
- Mit kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten gilt das Alkoholverbot: ab 0,10 ‰ Blut- bzw. 0,05 mg/l Atemalkohol (VRV Art. 2a Abs. 1 Bst. d, Abs. 2).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- SDR Art. 4, 8, 9, 10, 13, 22; Anhang 1, Anhang 2, Anhang 3
- SSV Art. 19, 24, 45, 46
- VRV Art. 2a, 23