Gesundheit, Ergonomie, Arbeitsunfälle, Arbeitsorganisation, Kommunikation, Kriminalität/Schlepperei
Berufschauffeure tragen Verantwortung für die eigene Gesundheit, für sichere Arbeitsabläufe beim Laden und Kuppeln sowie für ein professionelles Auftreten gegenüber Kunden. Dazu gehören auch der Umgang mit Müdigkeit, Alkohol und Medikamenten und das richtige Verhalten bei Diebstahl, Überfall oder versteckten Personen im Laderaum.
- 35 Fragen in diesem Thema
- Thema 17 von 18 im Kurs: Lastwagen & Bus – Zusatztheorie (C, C1, D, D1)
- Zusatzwissen
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Aus den Merksätzen
- Fahrunfähig ist, wer wegen Alkohol, Betäubungs- oder Arzneimitteln oder aus anderen Gründen (z. B. Übermüdung) nicht leistungsfähig ist (SVG Art. 31 Abs. 2).
- Lastwagen über 3,5 t: Fahren unter Alkoholeinfluss verboten ab 0,10 ‰ Blutalkohol bzw. 0,05 mg/l Atemalkohol (VRV Art. 2a Abs. 1 Bst. c, Abs. 2).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- VRV Art. 2a, 3, 3a, 54, 57
- ARV 1 Art. 7, 8, 12, 17
- SVG Art. 31, 51
- CZV Anhang
- VZV Art. 27