Fahrfähigkeit & Verhalten bei Unfällen
Wann du nicht fahren darfst (Alkohol, Drogen, Medikamente, Müdigkeit, Erregung), was Alkoholverbot und qualifizierte Angetrunkenheit bedeuten und wie du dich bei einem Unfall richtig verhältst – sichern, helfen, melden.
- 59 Fragen in diesem Thema
- Thema 14 von 17 im Kurs: Motorrad & Mofa – Basistheorie (A, A1, M)
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Aus den Merksätzen
- Wer wegen Übermüdung, Alkohol, Arznei- oder Betäubungsmitteln nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen – VRV Art. 2 Abs. 1, SVG Art. 31 Abs. 2
- Cannabis (THC), Kokain, Heroin/Morphin, Amphetamine, MDMA u. a. im Blut → Fahrunfähigkeit gilt als erwiesen (Ausnahme: ärztliche Verschreibung) – VRV Art. 2 Abs. 2 und 2ter
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- SVG Art. 15d, 16a, 16b, 16c, 31, 51, 55, 91, 91a, 92
- VRV Art. 2, 2a, 23, 54, 55, 56
- SR 741.13 Art. 1, 2
- VZV Anhang 11
- VTS Art. 90