Unfall, Panne, Nothilfe und Versicherung
Pflichten bei Unfällen mit Personen- und Sachschaden, Sichern, Alarmieren und Erste Hilfe, Verhalten bei Pannen sowie Grundzüge von Haftpflicht und Versicherung.
- 41 Fragen in diesem Thema
- Thema 15 von 18 im Kurs: Auto – Basistheorie (Kat. B)
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Aus den Merksätzen
- Bei einem Unfall müssen alle Beteiligten sofort anhalten und den Verkehr sichern (SVG Art. 51 Abs. 1).
- Bei Verletzten: Hilfe leisten und die Polizei benachrichtigen; bei reinem Sachschaden den Geschädigten, sonst die Polizei (SVG Art. 51 Abs. 2 und 3).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- SVG Art. 16c, 27, 51, 58, 63, 65, 92, 96
- VRV Art. 3, 23, 54, 55, 56
- OBV Anhang 1
- VVV Art. 3