Cab24 Akademie

Unfall, Panne, Nothilfe und Versicherung

Pflichten bei Unfällen mit Personen- und Sachschaden, Sichern, Alarmieren und Erste Hilfe, Verhalten bei Pannen sowie Grundzüge von Haftpflicht und Versicherung.

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Aus den Merksätzen

  • Bei einem Unfall müssen alle Beteiligten sofort anhalten und den Verkehr sichern (SVG Art. 51 Abs. 1).
  • Bei Verletzten: Hilfe leisten und die Polizei benachrichtigen; bei reinem Sachschaden den Geschädigten, sonst die Polizei (SVG Art. 51 Abs. 2 und 3).

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • SVG Art. 16c, 27, 51, 58, 63, 65, 92, 96
  • VRV Art. 3, 23, 54, 55, 56
  • OBV Anhang 1
  • VVV Art. 3

Bereit zum Lernen?

Basistheorie für den Lernfahrausweis Kat. B: Signale, Vortritt, Geschwindigkeit, Fahrzeug, Fahrfähigkeit, Assistenzsysteme – mit einer oder zwei richtigen Antworten wie an der Prüfung.

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