Cab24 Akademie

Fahrfähigkeit: Alkohol, Drogen, Medikamente, Müdigkeit, Ablenkung

Grenzwerte und Verbote bei Alkohol, Nulltoleranz bei Betäubungsmitteln, Medikamente, Müdigkeit, Krankheit, Emotionen und Ablenkung durch Telefon und Geräte.

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Aus den Merksätzen

  • Wer wegen Alkohol, Drogen, Medikamenten, Übermüdung oder aus anderen Gründen nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen (SVG Art. 31 Abs. 2, VRV Art. 2 Abs. 1).
  • Angetrunkenheit gilt ab 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l als erwiesen, qualifiziert ab 0,8 Promille bzw. 0,4 mg/l.

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • SVG Art. 15d, 16a, 16b, 16c, 31, 55, 91, 91a
  • VRV Art. 2, 2a, 3
  • SR 741.13 Art. 1, 2
  • OBV Anhang 1

Bereit zum Lernen?

Basistheorie für den Lernfahrausweis Kat. B: Signale, Vortritt, Geschwindigkeit, Fahrzeug, Fahrfähigkeit, Assistenzsysteme – mit einer oder zwei richtigen Antworten wie an der Prüfung.

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