Fahrfähigkeit: Alkohol, Drogen, Medikamente, Müdigkeit, Ablenkung
Grenzwerte und Verbote bei Alkohol, Nulltoleranz bei Betäubungsmitteln, Medikamente, Müdigkeit, Krankheit, Emotionen und Ablenkung durch Telefon und Geräte.
- 37 Fragen in diesem Thema
- Thema 14 von 18 im Kurs: Auto – Basistheorie (Kat. B)
CHF 9.90 einmalig Kurs kaufen Zum Kurs
Aus den Merksätzen
- Wer wegen Alkohol, Drogen, Medikamenten, Übermüdung oder aus anderen Gründen nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen (SVG Art. 31 Abs. 2, VRV Art. 2 Abs. 1).
- Angetrunkenheit gilt ab 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l als erwiesen, qualifiziert ab 0,8 Promille bzw. 0,4 mg/l.
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- SVG Art. 15d, 16a, 16b, 16c, 31, 55, 91, 91a
- VRV Art. 2, 2a, 3
- SR 741.13 Art. 1, 2
- OBV Anhang 1