Cab24 Akademie

Arbeitszeit und Überzeit

Für angestellte Fahrer begrenzt die ARV 2 die wöchentliche Arbeitszeit, im Taxibetrieb auf 53 Stunden, sonst auf 48 Stunden. Überzeit ist nur in engen Grenzen erlaubt und muss erfasst, teilweise gemeldet und ausgeglichen werden.

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Aus den Merksätzen

  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit des Arbeitnehmers: 48 Stunden, in Taxibetrieben 53 Stunden (Art. 5 Abs. 1).
  • Überzeit: höchstens 4 Stunden pro Woche, bei vorübergehenden, ausserordentlichen Betriebsbedürfnissen 2 weitere; total höchstens 208 Überstunden pro Kalenderjahr (Art. 6 Abs. 1).

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • ARV 2 Art. 2, 3, 5, 6, 7, 12, 13, 21, 22, 27

Bereit zum Lernen?

Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit nach ARV 2 für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport.

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