Geltungsbereich und Begriffe
Die ARV 2 regelt die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen wie Taxis. Dieses Kapitel klärt, wer unterstellt ist, was «berufsmässig» bedeutet, welche Begriffe gelten und welche Transporte ausgenommen sind.
- 40 Fragen in diesem Thema
- Thema 1 von 13 im Kurs: Taxi-Theorie Schweiz (BPT, Code 121)
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Aus den Merksätzen
- Berufsmässig = regelmässig (mindestens 2 Fahrten in Abständen von weniger als 16 Tagen) und mit wirtschaftlichem Erfolg (Fahrpreis übersteigt Fahrzeugkosten plus Auslagenersatz) – Art. 3 Abs. 1bis.
- Selbständig ist nur, wer in keinem Anstellungs- oder Unterstellungsverhältnis steht und allein über den Fahrzeugeinsatz entscheidet; massgebend ist das tatsächliche Verhältnis, nicht der Vertragstitel – Art. 2 Abs. 2 lit. b.
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- ARV 2 Art. 1, 2, 3, 4, 15, 32