Kontrolle und Nachweise
Fahrtschreiber, Einlageblätter, Arbeitsbuch, Befreiungen, Aufstellung des Arbeitgebers, Aufbewahrung sowie Straf- und Vollzugsbestimmungen der ARV 2.
- 45 Fragen in diesem Thema
- Thema 8 von 13 im Kurs: Taxi-Theorie Schweiz (BPT, Code 121)
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Aus den Merksätzen
- Fahrtschreiber während der beruflichen Tätigkeit ständig in Betrieb; bei Privatfahrten Pausenstellung «0»/«Stuhl»; unterwegs höchstens einmal im Tag öffnen (Art. 15).
- Pro Fahrzeug und Tag ein Einlageblatt; gebrauchte Blätter spätestens am ersten Arbeitstag der folgenden Woche dem Arbeitgeber abgeben (Art. 16 Abs. 2 und 8).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- ARV 2 Art. 14, 15, 16, 16a, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 25, 28, 29, 30