Cab24 Akademie

Kontrolle und Nachweise

Fahrtschreiber, Einlageblätter, Arbeitsbuch, Befreiungen, Aufstellung des Arbeitgebers, Aufbewahrung sowie Straf- und Vollzugsbestimmungen der ARV 2.

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Aus den Merksätzen

  • Fahrtschreiber während der beruflichen Tätigkeit ständig in Betrieb; bei Privatfahrten Pausenstellung «0»/«Stuhl»; unterwegs höchstens einmal im Tag öffnen (Art. 15).
  • Pro Fahrzeug und Tag ein Einlageblatt; gebrauchte Blätter spätestens am ersten Arbeitstag der folgenden Woche dem Arbeitgeber abgeben (Art. 16 Abs. 2 und 8).

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • ARV 2 Art. 14, 15, 16, 16a, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 25, 28, 29, 30

Bereit zum Lernen?

Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit nach ARV 2 für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport.

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