Cab24 Akademie

Besondere Bestimmungen

Sonntagsarbeit, Präsenzzeit, Schichtwechsel, Notfälle, Abgeltungsverbot und Sonderfälle wie Nebenberuf, Privatfahrten, Ausland und kantonale Taxiregeln – und wie diese Regeln mit Lenk-, Arbeits- und Ruhezeit zusammenhängen.

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Aus den Merksätzen

  • Sonntagsarbeit: mindestens 20 Ruhetage pro Jahr an einem Sonntag oder Feiertag; Ersatzruhe von 24 Stunden an einem der sechs Werktage davor oder danach, Beginn nicht nach 06:00 Uhr, Ende nicht vor 20:00 Uhr (Art. 11 Abs. 2).
  • Ein Ruhetag zählt als Sonntag, wenn mindestens 18 der 24 Stunden auf den Sonntag fallen (Art. 11 Abs. 3).

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • ARV 2 Art. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 11, 12, 13, 20, 22, 25, 27

Bereit zum Lernen?

Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit nach ARV 2 für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport.

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