Cab24 Akademie

Tägliche Ruhezeit

Die tägliche Ruhezeit nach Art. 9: 11 Stunden am Stück im laufenden 24-Stunden-Rückblick, dreimal pro Woche auf 9 Stunden verkürzbar oder unter strengen Bedingungen in höchstens drei Teile aufteilbar (Art. 10 ist aufgehoben).

CHF 9.90 einmalig Kurs kaufen Zum Kurs

Aus den Merksätzen

  • Zu jedem Zeitpunkt der beruflichen Tätigkeit müssen 11 der vorangegangenen 24 Stunden zusammenhängende Ruhezeit sein (Art. 9 Abs. 1).
  • Verkürzung bis auf 9 Stunden höchstens dreimal je Woche (Art. 9 Abs. 1).

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • ARV 2 Art. 2, 3, 4, 7, 9, 13, 15, 18, 20, 25, 28

Bereit zum Lernen?

Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit nach ARV 2 für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport.

CHF 9.90 einmalig Kurs kaufen