Tägliche Ruhezeit
Die tägliche Ruhezeit nach Art. 9: 11 Stunden am Stück im laufenden 24-Stunden-Rückblick, dreimal pro Woche auf 9 Stunden verkürzbar oder unter strengen Bedingungen in höchstens drei Teile aufteilbar (Art. 10 ist aufgehoben).
- 43 Fragen in diesem Thema
- Thema 5 von 13 im Kurs: Taxi-Theorie Schweiz (BPT, Code 121)
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Aus den Merksätzen
- Zu jedem Zeitpunkt der beruflichen Tätigkeit müssen 11 der vorangegangenen 24 Stunden zusammenhängende Ruhezeit sein (Art. 9 Abs. 1).
- Verkürzung bis auf 9 Stunden höchstens dreimal je Woche (Art. 9 Abs. 1).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- ARV 2 Art. 2, 3, 4, 7, 9, 13, 15, 18, 20, 25, 28