Wöchentliche Ruhe, Ruhetag und freier Halbtag
Wöchentlicher Ruhetag für Arbeitnehmer und Selbständige, Sonntagsregeln mit Ersatzruhe sowie der wöchentliche freie Halbtag für Arbeitnehmer (Art. 11–13).
- 40 Fragen in diesem Thema
- Thema 6 von 13 im Kurs: Taxi-Theorie Schweiz (BPT, Code 121)
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Aus den Merksätzen
- Arbeitnehmer: jede Woche ein Ruhetag von mindestens 24 zusammenhängenden Stunden; die tägliche Ruhezeit muss unmittelbar vorausgehen oder folgen (Art. 11 Abs. 1).
- Ruhetag grundsätzlich am Sonntag oder Feiertag; er zählt als solcher, wenn mindestens 18 der 24 Stunden darauf fallen; bei Sonntagsarbeit mindestens 20 Sonn- oder Feiertags-Ruhetage pro Jahr (Art. 11 Abs. 1–3).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- ARV 2 Art. 2, 3, 9, 11, 12, 13, 21, 25