Cab24 Akademie

Wöchentliche Ruhe, Ruhetag und freier Halbtag

Wöchentlicher Ruhetag für Arbeitnehmer und Selbständige, Sonntagsregeln mit Ersatzruhe sowie der wöchentliche freie Halbtag für Arbeitnehmer (Art. 11–13).

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Aus den Merksätzen

  • Arbeitnehmer: jede Woche ein Ruhetag von mindestens 24 zusammenhängenden Stunden; die tägliche Ruhezeit muss unmittelbar vorausgehen oder folgen (Art. 11 Abs. 1).
  • Ruhetag grundsätzlich am Sonntag oder Feiertag; er zählt als solcher, wenn mindestens 18 der 24 Stunden darauf fallen; bei Sonntagsarbeit mindestens 20 Sonn- oder Feiertags-Ruhetage pro Jahr (Art. 11 Abs. 1–3).

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • ARV 2 Art. 2, 3, 9, 11, 12, 13, 21, 25

Bereit zum Lernen?

Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit nach ARV 2 für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport.

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