Ausrüstung, Feuerlöscher und persönliche Schutzausrüstung
Jede Beförderungseinheit mit Gefahrgut braucht Feuerlöscher und eine vorgeschriebene Ausrüstung. Du lernst die Mindestmengen an Löschmittel je Fahrzeuggewicht, die allgemeine und persönliche Schutzausrüstung und die Zusatzausrüstung für bestimmte Gefahrzettel.
- 25 Fragen in diesem Thema
- Thema 7 von 14 im Kurs: ADR/SDR – Gefahrgutfahrer: Basiskurs, Tank, Klasse 1 und 7
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Aus den Merksätzen
- Feuerlöscher für Brandklassen A, B und C; immer mind. 2 Geräte, eines mit mind. 2 kg für Motor-/Kabinenbrand (ADR 8.1.4.1).
- Bis 3,5 t: insgesamt mind. 4 kg; über 3,5 bis 7,5 t: mind. 8 kg; über 7,5 t: mind. 12 kg; zusätzliches Gerät bis 3,5 t mind. 2 kg, darüber mind. 6 kg (ADR 8.1.4.1).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.