Cab24 Akademie

Schallzeichen

Dauer und Bedeutung der Schallzeichen der Schiffe: Manöverzeichen, Begegnungs- und Hafenzeichen, Nebelsignale und Notzeichen sowie die vorgeschriebenen Schallgeräte.

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Aus den Merksätzen

  • Kurzer Ton ≈ 1 s, langer Ton ≈ 4 s, Pause ≈ 1 s, gleichbleibende Tonhöhe; Glockengruppe ≈ 4 s – BSV Art. 33
  • 1 lang = Achtung / Kurs beibehalten; 1 kurz = Steuerbord; 2 kurz = Backbord; 3 kurz = Maschine rückwärts; 4 kurz = manövrierunfähig; sehr kurze Folge = Kollisionsgefahr – Art. 34

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • BSV Art. 33, 34, 35, 39, 43, 45, 51, 52, 55a, 56, 58, 63, 64, 132; Anhang 3, Anhang 4, Anhang 15

Bereit zum Lernen?

Theorie für den Schiffsführerausweis Kat. A (Motorboot) und Kat. D (Segelschiff): Lichter, Schallzeichen, Tafeln, Vortritt, Seemannschaft – mit einer oder zwei richtigen Antworten wie an der Prüfung.

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