Cab24 Akademie

Wasserzeichen, Tafeln, Tonnen, Sturmwarnung

Die Schifffahrtszeichen nach BSV Anhang 4 verbieten, gebieten, beschränken, empfehlen oder geben Hinweise – sie gelten zusätzlich zu den Verkehrsregeln. Dazu kommen gelbe Kugeln für Sperr- und Sportflächen, rote Zylinder und grüne Kegel für Fahrrinnen, Kegelzeichen für Untiefen sowie die orangefarbenen Sturmwarnlichter.

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Aus den Merksätzen

  • Verbotszeichen A: weisse Tafel, roter Rand + roter Schrägbalken (A.1 = rot-weiss-rot bzw. zwei Lichter übereinander: Durchfahrt verboten); Gebotszeichen B und Einschränkungen C: roter Rand ohne Balken; Hinweiszeichen E: blau mit weissem Symbol (E.1 grün-weiss-grün) – BSV Art. 36, Anhang 4
  • Gelbe Kugeln = gesperrte Wasserfläche (evtl. + A.1); mit A.2/A.3/A.4 nur für diese Schiffsarten gesperrt; mit E.5 am Ufer = Wasserski-/Wakesurf-Fläche bzw. Startgasse – Art. 37 Abs. 1–3

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • BSV Art. 2, 9, 32, 36, 37, 38, 39, 40, 53, 54, 58, 69, 76; Anhang 4

Bereit zum Lernen?

Theorie für den Schiffsführerausweis Kat. A (Motorboot) und Kat. D (Segelschiff): Lichter, Schallzeichen, Tafeln, Vortritt, Seemannschaft – mit einer oder zwei richtigen Antworten wie an der Prüfung.

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