Vortritt und Begegnung
Wer wem ausweicht, regelt die BSV in einer festen Rangordnung: Vorrangschiffe (Kursschiffe zuerst), Güterschiffe, Berufsfischer mit Zeichen, Segelschiffe, Ruderboote; Segel- und Drachensegelbretter weichen allen aus. Unter gleichrangigen Motorschiffen gelten Kreuzungs-, Gegenkurs- und Überholregel, unter Segelschiffen die Windseite und Luv/Lee.
- 90 Fragen in diesem Thema
- Thema 6 von 16 im Kurs: Schiffsführerausweis – Theorie Motorboot & Segelschiff (A, D)
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Aus den Merksätzen
- Rangordnung (Art. 44): Vorrangschiffe > Güterschiffe > Berufsfischer mit Zeichen > Segelschiffe > Ruderboote (gegenüber Maschinenantrieb); Segel- und Drachensegelbretter weichen allen aus; Kursschiffe haben gegenüber anderen Vorrangschiffen immer Vortritt.
- Schleppverband = Vorrangschiff, Schubverband = Güterschiff (Art. 44 Abs. 2); Blaulicht/Zweiklanghorn: alle weichen aus, nötigenfalls anhalten (Art. 43).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- BSV Art. 2, 6, 14a, 18a, 21, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 41, 42, 42a, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53