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Gütertransport-Vorschriften & Branche: Transportpapiere, Unternehmenszulassung, LSVA vertieft, Arbeitgeberpflichten

Im gewerblichen Gütertransport gehören die richtigen Papiere ins Fahrzeug, die Schwerverkehrsabgabe (LSVA) muss korrekt erfasst werden, und Arbeitgeber haben eigene Pflichten nach Chauffeurverordnung und CZV. Dieses Kapitel verbindet diese Vorschriften mit dem Alltag in einer Transportfirma.

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Aus den Merksätzen

  • Führer- und Fahrzeugausweis sowie besondere Bewilligungen stets mitführen und auf Verlangen vorweisen (SVG Art. 10 Abs. 4).
  • LSVA: Fahrzeuge über 3,5 t; Bemessung nach höchstzulässigem Gesamtgewicht und im Zollgebiet gefahrenen Kilometern; massgebendes Gewicht höchstens 40 t (SVAG Art. 6; SVAV Art. 1, 5, 6).

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • SVAG Art. 1, 5, 6, 11, 12, 14a, 19, 20, 20a
  • CZV Art. 2, 3, 4, 9, 13, 25; Anhang
  • ARV 1 Art. 6, 14c, 17, 18, 21
  • SVAV Art. 2, 5, 6, 8, 28
  • SVG Art. 10, 54, 104
  • VRV Art. 67, 92

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Zusatztheorie für schwere Motorwagen: Gewichte, ARV 1, Fahrtschreiber, Bremsen, Ladung – plus CZV- und ADR-Wissen.

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