Ladung & Ladungssicherung (Grundlagen)
Ladung darf niemanden gefährden, nicht herunterfallen und das Fahrzeug nicht überladen; Lenkachse und Zentralachsanhänger brauchen eine richtige Lastverteilung, Überragungen sind eng begrenzt. Gesichert wird durch Formschluss, Niederzurren oder Direktzurren, unterstützt durch Antirutschmatten und intakte Zurrmittel.
- 45 Fragen in diesem Thema
- Thema 11 von 18 im Kurs: Lastwagen & Bus – Zusatztheorie (C, C1, D, D1)
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Aus den Merksätzen
- SVG Art. 30 Abs. 2: Fahrzeuge nicht überladen; Ladung darf niemanden gefährden oder belästigen und nicht herunterfallen; überhängende Ladung bei Tag und Nacht auffällig kennzeichnen.
- VRV Art. 73 Abs. 1: Lenkachsen tragen mindestens 20 % des Betriebsgewichts; beim Zentralachsanhänger liegt der Schwerpunkt vor der Achse.
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- VRV Art. 21, 57, 58, 64, 66, 67, 73
- SVG Art. 30
- SSV Art. 21
- VTS Art. 66