Cab24 Akademie

Umwelt, Eco-Drive, Lärm, LSVA (Grundlagen)

Führer müssen vermeidbaren Lärm und Rauch unterlassen, den Motor auch bei kurzen Halten abstellen und die Abgaswartung beachten; eine vorausschauende, niedertourige Fahrweise spart Treibstoff. Schwere Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen der LSVA, die sich nach höchstzulässigem Gesamtgewicht, gefahrenen Kilometern und Emissionskategorie richtet.

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Aus den Merksätzen

  • VRV Art. 33: kein vermeidbarer Lärm – u.a. kein unnötiges Laufenlassen des Motors, keine hohen Leerlaufdrehzahlen, kein zu schnelles Beschleunigen, kein unsorgfältiges Be- und Entladen.
  • VRV Art. 34: kein vermeidbarer Rauch; Motor auch bei kürzeren Halten abstellen, wenn das Wegfahren nicht verzögert wird.

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • SVAV Art. 1, 2, 3, 5, 6, 8, 26
  • VRV Art. 12, 33, 34, 59a, 59b, 59c
  • SVAG Art. 3, 4, 5, 6, 11

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Zusatztheorie für schwere Motorwagen: Gewichte, ARV 1, Fahrtschreiber, Bremsen, Ladung – plus CZV- und ADR-Wissen.

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