Schonzeiten, Fangmindestmasse und gefährdete Arten
Schonbestimmungen sichern den Fortbestand der Fischbestände. Hier lernst du die Mindestwerte des Bundes, wie Fische und Krebse gemessen werden, was mit geschonten Fischen geschieht und wie gefährdet unsere Fischfauna ist. Die effektiven Daten und Masse legt dein Kanton fest.
- 26 Fragen in diesem Thema
- Thema 3 von 12 im Kurs: SaNa – Sachkunde-Nachweis Fischerei für das Fischerpatent
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Aus den Merksätzen
- Schonzeiten umfassen die Fortpflanzungsperiode; Beginn und Ende legen die Kantone fest (VBGF Art. 1 Abs. 2).
- Mindest-Schonzeiten: Forellen 16 Wochen (Fliessgewässer) bzw. 12 (stehend), Seesaibling 8, Felchen 6, Äsche 10, Alborella 4, einheimische Krebse 40 Wochen (VBGF Art. 1).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- VBGF Art. 1, 2, 2a, 5b; Anhang 1
- BGF Art. 4
- TSchV Art. 100