Signal 1.28 Gefahrensignale Wichtig für Kat. B
Flugzeuge
Warnt in der Nähe von Flugplätzen vor startenden, landenden oder rollenden Flugzeugen. Nicht erschrecken lassen und auf plötzlichen Lärm oder Seitenwind gefasst sein.
Rechtsgrundlage: SSV Art. 14, Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21)