Signal 2.09 Vorschriftssignale Wichtig für Kat. B
Verbot für Anhänger
Verbot für Motorfahrzeuge mit Anhänger (ausgenommen landwirtschaftliche sowie Fahrrad- und Mofa-Anhänger). Steht ein Gewicht auf der Zusatztafel, sind leichtere Anhänger erlaubt.
Rechtsgrundlage: SSV Art. 19, Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21)