Signal 3.04 Vortrittssignale Wichtig für Kat. B
Ende der Hauptstrasse
Die Hauptstrasse endet: An der nächsten Verzweigung gilt wieder der Rechtsvortritt, sofern nichts anderes signalisiert ist.
Rechtsgrundlage: SSV Art. 38, Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21)