Signal 4.55 Hinweissignale Wichtig für Kat. B
Abzweigende Strasse mit Gefahrenstelle oder Verkehrsbeschränkung
Die abzweigende Strasse hat kurz nach der Verzweigung eine Gefahrenstelle oder Beschränkung; das abgebildete Signal zeigt welche.
Rechtsgrundlage: SSV Art. 54, Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21)