Signal 5.10 Ergänzende Tafeln Wichtig für Kat. B
Ausnahmen vom Halteverbot
Zu den angegebenen Zeiten gilt das Halteverbot nicht; im Beispiel ist zusätzlich nachts Parkieren erlaubt.
Rechtsgrundlage: SSV Art. 65, Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21)