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Signal 5.18: Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet

Signal 5.18 Ergänzende Tafeln Wichtig für Kat. B

Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet

Neben dem roten Licht: Radfahrer und Mofafahrer dürfen bei Rot rechts abbiegen, müssen aber dem übrigen Verkehr den Vortritt lassen. Für Autofahrer gilt Rot weiterhin.

Rechtsgrundlage: SSV Art. 69a, Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21)

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