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Signal 5.54: Zollabfertigung mit Sichtdeklaration

Signal 5.54 Ergänzende Tafeln

Zollabfertigung mit Sichtdeklaration

Unter «Allgemeines Fahrverbot»: Dieser Fahrstreifen beim Zoll darf nur benützen, wer mit Sichtdeklaration verzollt, also nichts Anmeldepflichtiges mitführt.

Rechtsgrundlage: SSV Art. 65, Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21)

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