Signal 5.54 Ergänzende Tafeln
Zollabfertigung mit Sichtdeklaration
Unter «Allgemeines Fahrverbot»: Dieser Fahrstreifen beim Zoll darf nur benützen, wer mit Sichtdeklaration verzollt, also nichts Anmeldepflichtiges mitführt.
Rechtsgrundlage: SSV Art. 65, Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21)