Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität
Bei Pannen, Unfällen und Notfällen zählt richtiges Handeln. Du lernst die Pflichten nach einem Unfall, das Sichern der Unfallstelle, das Verhalten auf Autobahn und im Tunnel, bei Brand und Gewalt sowie den Schutz vor Kriminalität und illegaler Einwanderung.
- 26 Fragen in diesem Thema
- Thema 12 von 13 im Kurs: CZV – Fähigkeitsausweis Güter- und Personenverkehr: Theorieprüfung
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Aus den Merksätzen
- Nach einem Unfall müssen alle Beteiligten sofort anhalten und für die Sicherung des Verkehrs sorgen (SVG Art. 51 Abs. 1).
- Bei Verletzten für Hilfe sorgen und die Polizei benachrichtigen; Unfallstelle nur mit Zustimmung der Polizei verlassen (SVG Art. 51 Abs. 2).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- VRV Art. 22, 23, 35, 36, 39, 54, 55, 56, 57
- SVG Art. 29, 51
- VTS Art. 114, 123
- CZV Anhang
- AIG Art. 116