Recht II: Seegebiete, Hilfeleistung, Umweltschutz (SRÜ, SOLAS, MARPOL)
Welche Meereszonen das Seerechtsübereinkommen kennt und was dort für Jachten gilt. Dazu die Pflicht zur Hilfeleistung, Meldungen und Reiseplanung nach SOLAS Kapitel V und die Regeln zum Abfall nach MARPOL.
- 27 Fragen in diesem Thema
- Thema 3 von 16 im Kurs: Hochseeausweis – Theorie: Navigation, Kollisionsverhütung, Meteorologie und Seemannschaft
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Aus den Merksätzen
- Küstenmeer: höchstens 12 sm ab Basislinie; dort hat der Küstenstaat Souveränität (SRÜ Art. 2–3).
- Anschlusszone: höchstens 24 sm ab Basislinie, für Zoll-, Steuer-, Einreise- und Gesundheitskontrollen (SRÜ Art. 33).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.