Munition, Ballistik und Optik
Kugel für Schalenwild, Schrot für Niederwild und Flugwild: Du lernst die gängigen Waffenarten, Kaliberbezeichnungen, die bundesrechtlichen Munitionsvorgaben seit 2025 sowie Grundlagen zu Abprallern, Kugelfang und Zielfernrohr. Die genauen Mindestkaliber und Energiewerte legen die Kantone fest.
- 26 Fragen in diesem Thema
- Thema 12 von 14 im Kurs: Jagdprüfung Schweiz – Theorie: Wildtiere, Lebensraum, Recht, Waffen und Jagdpraxis
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Aus den Merksätzen
- Munition ist Schiessmaterial mit Treibladung, deren Energie durch Zündung auf ein Geschoss übertragen wird (WG Art. 4 Abs. 5).
- Schrot über Kaliber 12 (18,2 mm) ist verboten; Selbstlader höchstens 2 Patronen im Magazin (JSV Art. 2 Abs. 1 Bst. h).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- WG Art. 4, 5, 6, 10
- JSV Art. 2
- BSG 922.111.2 Anhang 1