Cab24 Akademie

Waffenrecht und sicherer Umgang mit Waffen

Für Jagdwaffen gelten das eidgenössische Waffengesetz und die Waffenverordnung, mit einigen Erleichterungen für Jagdgewehre. Ebenso wichtig sind die Sicherheitsgrundsätze im Revier und bei Bewegungsjagden: Jede Waffe gilt als geladen, geschossen wird nur mit sicherem Kugelfang.

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Aus den Merksätzen

  • Ohne Waffenerwerbsschein erwerbbar: einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre sowie bezeichnete Handrepetiergewehre (WG Art. 10 Abs. 1; WV Art. 19).
  • Repetiergewehre mit Vorderschafts- oder Unterhebelsystem brauchen einen Waffenerwerbsschein (WV Art. 19 Abs. 2).

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • WG Art. 4, 5, 8, 9, 10, 10a, 11, 26, 27, 28
  • WV Art. 19

Bereit zum Lernen?

Theorie für die kantonale Jagdprüfung: Jagdrecht und Schonzeiten, Wildtierkunde, Lebensraum und Hege, Waffenrecht und Sicherheit, Munition und Ballistik, Nachsuche, Jagdhunde und Wildbret – mit Übungsprüfungen je Fach.

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