Raubtiere, Hasen und Nager: Fuchs, Dachs, Marder, Luchs, Wolf, Bär, Biber, Murmeltier, Hasen
Fuchs, Dachs und die beiden grossen Marder sind jagdbar, die Grossraubtiere Luchs, Wolf, Bär und Goldschakal sowie Biber und Fischotter sind geschützt. Du lernst ihre wichtigsten Merkmale und ihren Rechtsstatus, dazu das Murmeltier, die Hasenartigen und invasive, nicht einheimische Arten.
- 28 Fragen in diesem Thema
- Thema 8 von 14 im Kurs: Jagdprüfung Schweiz – Theorie: Wildtiere, Lebensraum, Recht, Waffen und Jagdpraxis
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Aus den Merksätzen
- Jagdbare Raubtiere: Fuchs, Dachs, Edel- und Steinmarder; ganzjährig Marderhund, Waschbär, verwilderte Hauskatze (JSG Art. 5 Abs. 1 und 3).
- Luchs: 1971 in Obwalden wieder angesiedelt; Männchen 20–26 kg; Ohrpinsel und kurzer Stummelschwanz mit schwarzer Spitze (KORA, Artporträt Luchs).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- JSG Art. 2, 5, 7, 7a, 17
- JSV Art. 2, 4b, 8a, 9a
- VLtH Art. 2