Vögel: Hühnervögel, Wasservögel, Tauben, Rabenvögel, Greifvögel
Bei den Vögeln ist nur eine kleine Zahl von Arten jagdbar, die meisten sind geschützt. Du lernst, welche Hühner-, Wasser-, Tauben- und Rabenvögel bejagt werden dürfen, welche Arten trotz Ähnlichkeit geschützt sind, und welche Regeln für Greifvögel, Präparate, Falknerei und invasive Vogelarten gelten.
- 27 Fragen in diesem Thema
- Thema 9 von 14 im Kurs: Jagdprüfung Schweiz – Theorie: Wildtiere, Lebensraum, Recht, Waffen und Jagdpraxis
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Aus den Merksätzen
- Jagdbare Hühnervögel: Birkhahn, Schneehuhn, Fasan; Rebhuhn ist geschützt; Auerhuhn, Haselhuhn, Steinhuhn und Wachtel sind nicht jagdbar (JSG Art. 5 Abs. 1; JSV Art. 3bis Abs. 1).
- Jagdbare Wasservögel: Wildenten (ausser geschützte Arten), Haubentaucher, Blässhuhn, Kormoran (JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. o; JSV Art. 3bis).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- JSV Art. 2, 3bis, 5, 6bis, 8a, 9, 10
- JSG Art. 5, 7, 17, 18