Cab24 Akademie

Vögel: Hühnervögel, Wasservögel, Tauben, Rabenvögel, Greifvögel

Bei den Vögeln ist nur eine kleine Zahl von Arten jagdbar, die meisten sind geschützt. Du lernst, welche Hühner-, Wasser-, Tauben- und Rabenvögel bejagt werden dürfen, welche Arten trotz Ähnlichkeit geschützt sind, und welche Regeln für Greifvögel, Präparate, Falknerei und invasive Vogelarten gelten.

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Aus den Merksätzen

  • Jagdbare Hühnervögel: Birkhahn, Schneehuhn, Fasan; Rebhuhn ist geschützt; Auerhuhn, Haselhuhn, Steinhuhn und Wachtel sind nicht jagdbar (JSG Art. 5 Abs. 1; JSV Art. 3bis Abs. 1).
  • Jagdbare Wasservögel: Wildenten (ausser geschützte Arten), Haubentaucher, Blässhuhn, Kormoran (JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. o; JSV Art. 3bis).

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • JSV Art. 2, 3bis, 5, 6bis, 8a, 9, 10
  • JSG Art. 5, 7, 17, 18

Bereit zum Lernen?

Theorie für die kantonale Jagdprüfung: Jagdrecht und Schonzeiten, Wildtierkunde, Lebensraum und Hege, Waffenrecht und Sicherheit, Munition und Ballistik, Nachsuche, Jagdhunde und Wildbret – mit Übungsprüfungen je Fach.

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