Kanton Zürich: Standplätze und Ortskunde Stadt Zürich
Eine Ortskundeprüfung gibt es im Kanton Zürich nicht mehr, und Gemeinden dürfen Standplätze nicht davon abhängig machen. Für gute Fahrten braucht es trotzdem solide Ortskenntnis: die 12 Stadtkreise, die Limmatbrücken, wichtige Strassen und die Spitäler mit Notfallstation.
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- Thema 6 von 6 im Kurs: Taxi Basel-Stadt & Zürich – kantonales Taxirecht und Ortskunde
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Aus den Merksätzen
- Keine Ortskundeprüfung: Standplatzbewilligungen diskriminierungsfrei per Ausschreibung, befristet, nicht von Ortskunde abhängig (PTLG § 5).
- Stadt Zürich: Taxistandplatzbewilligung seit 1.1.2026 durch die Dienstabteilung Verkehr, Fr. 480 pro Jahr, Voraussetzung kantonaler Taxiausweis und Fahrzeugbewilligung (Stadt Zürich, Dez. 2025).
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Beispielfragen aus diesem Thema
3 von 25 Fragen gratis zum Ausprobieren. Alle Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Frage 1: Darf eine Zürcher Gemeinde die Vergabe ihrer Taxistandplätze von einer bestandenen Ortskundeprüfung abhängig machen?
- Nein, Standplatzbewilligungen sind diskriminierungsfrei und transparent per Ausschreibung zuzuteilen und dürfen nicht von einer Ortskundeprüfung abhängen.
- Ja, aber nur die Stadt Zürich.
- Ja, jede Gemeinde darf eine eigene Ortskundeprüfung verlangen.
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Richtige Antwort: Nein, Standplatzbewilligungen sind diskriminierungsfrei und transparent per Ausschreibung zuzuteilen und dürfen nicht von einer Ortskundeprüfung abhängen.
Das PTLG erlaubt den Gemeinden eine Bewilligungspflicht für Taxistandplätze auf öffentlichem Grund. Die Bewilligungen müssen aber diskriminierungsfrei, transparent und befristet vergeben werden und dürfen ausdrücklich nicht von einer Ortskundeprüfung abhängig gemacht werden. Auch für den kantonalen Taxiausweis gibt es keine Ortskundeprüfung. Gute Ortskenntnis bleibt trotzdem Teil eines guten Service.
Rechtsgrundlage: PTLG § 5 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 1
Frage 2: Wer erteilt seit dem 1. Januar 2026 die Taxistandplatzbewilligung in der Stadt Zürich, und was kostet sie?
- Die Dienstabteilung Verkehr (DAV) der Stadt Zürich, Fr. 480 pro Jahr
- Das kantonale Amt für Mobilität, kostenlos
- Die Flughafen Zürich AG, Fr. 100 pro Monat
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Richtige Antwort: Die Dienstabteilung Verkehr (DAV) der Stadt Zürich, Fr. 480 pro Jahr
Seit dem 1. Januar 2026 stellt die Dienstabteilung Verkehr (DAV) der Stadt Zürich die Taxistandplatzbewilligung aus. Die Gebühr beträgt Fr. 480 pro Jahr. Der Kanton ist für Taxiausweis und Fahrzeugbewilligung zuständig, die Standplätze bleiben Sache der Gemeinde.
Rechtsgrundlage: PTLG § 5; Stadt Zürich, Medienmitteilung zur Parkkartenverordnung (Dezember 2025)
Frage 3: Was setzt die Stadt Zürich für die Taxistandplatzbewilligung voraus?
- Eine bestandene Ortskundeprüfung bei der Stadtpolizei
- Einen Wohnsitz in der Stadt Zürich
- Einen kantonalen Taxiausweis und eine kantonale Taxifahrzeugbewilligung
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Richtige Antwort: Einen kantonalen Taxiausweis und eine kantonale Taxifahrzeugbewilligung
Die Stadt Zürich verlangt für die Standplatzbewilligung einen kantonalen Taxiausweis und eine kantonale Taxifahrzeugbewilligung. Eine Ortskundeprüfung ist nach PTLG unzulässig, und ein Wohnsitz in der Stadt wäre mit der diskriminierungsfreien Vergabe nicht vereinbar.
Rechtsgrundlage: PTLG § 5 Abs. 2; Stadt Zürich, Medienmitteilung zur Parkkartenverordnung (Dezember 2025)