Signal 2.01 Vorschriftssignale Wichtig für Kat. B
Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen
Alle Fahrzeuge sind in beiden Richtungen verboten. Erlaubt bleiben z. B. geschobene Fahrräder, Kinderwagen und Handwagen bis 1 m Breite; Ausnahmen stehen auf einer Zusatztafel.
Rechtsgrundlage: SSV Art. 18, Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21)