Signal 2.59.5 Vorschriftssignale Wichtig für Kat. B
Begegnungszone
In der Begegnungszone gilt höchstens 20 km/h. Fussgänger dürfen die ganze Fläche benützen und haben Vortritt, dürfen Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern; Parkieren nur auf markierten Feldern.
Rechtsgrundlage: SSV Art. 2a, 22b, Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21)