Signal 4.12 Hinweissignale Wichtig für Kat. B
Fussgänger-Unterführung
Zeigt eine Unterführung, die Fussgänger benützen müssen. Fussgänger dürfen die Fahrbahn hier nicht überqueren.
Rechtsgrundlage: SSV Art. 47, Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21)