Signal 4.18 Hinweissignale Wichtig für Kat. B
Parkieren mit Parkscheibe
Parkieren erlaubt, aber nur mit gut sichtbar eingestellter Parkscheibe (Ankunftszeit). Die zulässige Parkdauer steht auf der Zusatztafel oder gilt allgemein.
Rechtsgrundlage: SSV Art. 48, Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21)