Ausweise, Kategorien, Zulassung, Medizin, CZV-Pflicht, Lernfahrt
Führerausweis-Kategorien C, C1, D, D1 und ihre Anhängerkombinationen, Berechtigungen, Mindestalter, medizinische Anforderungen der 2. Gruppe, Ablauf von Lernfahrausweis, Zusatztheorie und praktischer Prüfung sowie die CZV-Pflicht mit Fähigkeitsausweis und Weiterbildung.
- 29 Fragen in diesem Thema
- Thema 4 von 16 im Kurs: Bus & Car – Zusatztheorie Kat. D und D1
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Aus den Merksätzen
- Kategorien (VZV Art. 3): C über 3500 kg, C1 3500–7500 kg (je höchstens 8 Plätze ausser Führersitz, Anhänger bis 750 kg); C1E Gesamtzugsgewicht bis 12 000 kg; D mehr als 8 Plätze, D1 9–16 Plätze.
- Mindestalter (VZV Art. 6): C, C1, CE, C1E 18 Jahre; D, D1, DE, D1E 21 Jahre; Lernende Strassentransportfachleute: Lernfahrausweis C ab 17, Prüfung frühestens 6 Monate vor dem 18. Geburtstag.
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Beispielfragen aus diesem Thema
3 von 29 Fragen gratis zum Ausprobieren. Alle Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Frage 1: Wie viele Plätze ausser dem Führersitz darf ein Motorwagen der Unterkategorie D1 höchstens haben?
- 16
- 22
- 8
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Richtige Antwort: 16
D1 umfasst Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Plätzen ausser dem Führersitz. Bis acht Plätze bleibt man bei B bzw. C/C1; mehr als 16 Plätze erfordern die Kategorie D.
Rechtsgrundlage: VZV Art. 3 Abs. 2
Frage 2: Ein Kleinbus hat 19 Sitzplätze, der Führersitz eingerechnet. Welche Ausweiskategorie braucht es, um ihn mit Fahrgästen zu führen?
- Kategorie B
- Kategorie D
- Unterkategorie D1
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Richtige Antwort: Kategorie D
Massgebend sind die Plätze ausser dem Führersitz: 19 − 1 = 18. Das sind mehr als 16, also reicht D1 nicht; es braucht die Kategorie D (mehr als acht Plätze ausser dem Führersitz).
Rechtsgrundlage: VZV Art. 3 Abs. 1; VZV Art. 3 Abs. 2
Frage 3: Sven besitzt die Kategorie C, aber nicht D. Er soll einen leeren Reisecar in der Schweiz von der Garage ins Depot überführen. Ist das erlaubt?
- Ja, aber nur mit einer Begleitperson, die die Kategorie D besitzt
- Nein, dafür braucht er in jedem Fall die Kategorie D
- Ja, im Binnenverkehr darf er leere Fahrzeuge der Kategorie D führen
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Richtige Antwort: Ja, im Binnenverkehr darf er leere Fahrzeuge der Kategorie D führen
Im Binnenverkehr berechtigt die Kategorie C unter anderem zum Führen von leeren Fahrzeugen der Kategorie D und der Unterkategorie D1. Eine Begleitperson ist dafür nicht vorgeschrieben. Fahrgäste darf er nicht befördern.
Rechtsgrundlage: VZV Art. 4 Abs. 5
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- VZV Art. 3, 4, 5abis, 6, 7, 8, 11b, 13, 16, 17, 21, 22, 24a, 26, 27; Anh. 1, Anh. 12
- CZV Art. 4, 9, 16, 18
- SVG Art. 15
- VRV Art. 2a