Verkehrsregeln & Signale für schwere Fahrzeuge
Höchstgeschwindigkeiten, Abstand, Überholen, Kreuzen, Vortritt, Halten und Parkieren sowie die Signale und Markierungen, die Lastwagen und Gesellschaftswagen besonders betreffen (Gewichts-, Mass- und Teilfahrverbote, Tunnel, Gefahrgut).
- 56 Fragen in diesem Thema
- Thema 5 von 16 im Kurs: Bus & Car – Zusatztheorie Kat. D und D1
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Aus den Merksätzen
- Schwere Motorwagen, Anhängerzüge und Sattelmotorfahrzeuge: höchstens 80 km/h, auch wo mehr signalisiert ist; Gesellschaftswagen auf Autobahn/Autostrasse 100 km/h (nicht Gelenkbusse und Linienbusse mit Stehplätzen) – VRV Art. 5
- Ausserorts: schwere Motorwagen ganz rechts, unter sich mindestens 100 m Abstand, nötigenfalls auf Ausweichplätzen halten; Signal 2.47 = Mindestabstand zwischen schweren Motorwagen – VRV Art. 10 Abs. 3, SSV Art. 28
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Beispielfragen aus diesem Thema
3 von 56 Fragen gratis zum Ausprobieren. Alle Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Frage 1: Welche Mindestgeschwindigkeit müssen Motorfahrzeuge erreichen können und dürfen, damit sie auf Autobahnen und Autostrassen zugelassen sind?
- 100 km/h
- 60 km/h
- 80 km/h
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Richtige Antwort: 80 km/h
Auf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die wenigstens 80 km/h erreichen können und dürfen; ausgenommen sind Unterhaltsfahrzeuge sowie Ausnahmefahrzeuge und -transporte.
Rechtsgrundlage: VRV Art. 35 Abs. 1
Frage 2: Wie schnell darf ein Bus im öffentlichen, konzessionierten Linienverkehr mit bewilligten Stehplätzen auf der Autobahn höchstens fahren?
- 120 km/h
- 80 km/h
- 100 km/h
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Richtige Antwort: 80 km/h
Die 100 km/h auf Autobahnen gelten für Gesellschaftswagen, ausgenommen Gelenkbusse sowie Busse im öffentlichen, konzessionierten Linienverkehr mit bewilligten Stehplätzen. Für diese gilt als schwere Motorwagen 80 km/h.
Rechtsgrundlage: VRV Art. 5 Abs. 1 Bst. a; VRV Art. 5 Abs. 2 Bst. a
Frage 3: Welchen Abstand müssen Führer schwerer Motorwagen ausserorts unter sich mindestens wahren, um schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu erleichtern?
- 50 m
- 100 m
- 200 m
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Richtige Antwort: 100 m
Führer schwerer Motorwagen haben ausserorts schnelleren Motorfahrzeugen das Überholen angemessen zu erleichtern: ganz rechts fahren, unter sich einen Abstand von wenigstens 100 m wahren und nötigenfalls auf Ausweichplätzen halten.
Rechtsgrundlage: VRV Art. 10 Abs. 3
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- VRV Art. 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 16, 17, 18, 19, 21, 23, 25, 29, 30, 31, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 41b
- SSV Art. 8, 19, 24, 26, 28, 29, 30, 31, 32, 37, 42, 45, 47, 64, 73, 74, 79a
- SVG Art. 36, 41, 45
- VTS Art. 10, 11