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Linien- und Reiseverkehr: Haltestellen, Busstreifen, Signale

Dieses Thema behandelt die Regeln rund um Haltestellen, Bus-Streifen, Busfahrbahnen und die besonderen Signale für den öffentlichen Linienverkehr, das Verhalten gegenüber der Strassenbahn sowie Schülertransporte. Dazu kommen die Höchstgeschwindigkeiten für Busse und Cars und die Grundzüge des Personenbeförderungsrechts (Konzession, Bewilligung, Kabotageverbot, Zulassung, Fähigkeitsausweis).

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Aus den Merksätzen

  • Kündigt ein Linienbus innerorts an einer gekennzeichneten Haltestelle mit dem Blinker die Wegfahrt an, müssen Nachfolgende nötigenfalls bremsen oder halten; der Busführer blinkt erst, wenn er zur Wegfahrt bereit ist, und wartet, wenn Nachfolgende nicht rechtzeitig halten können (VRV Art. 17 Abs. 5)
  • Näher als 10 m vor und nach Haltestelltafeln sowie auf gelben Zickzacklinien darf nur zum Ein- und Aussteigenlassen gehalten werden, ohne den Linienverkehr zu behindern (VRV Art. 18 Abs. 3; SSV Art. 79a Abs. 3)

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Beispielfragen aus diesem Thema

3 von 30 Fragen gratis zum Ausprobieren. Alle Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Frage 1: Wo gilt die Regel, dass nachfolgende Fahrzeuge einem blinkenden Linienbus die Wegfahrt von der Haltestelle ermöglichen müssen?

  • Innerorts und ausserorts, an allen Haltestellen.
  • Nur innerorts, an gekennzeichneten Haltestellen.
  • Nur auf Hauptstrassen, auch ausserorts.
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Richtige Antwort: Nur innerorts, an gekennzeichneten Haltestellen.

Die Pflicht, dem Bus die Wegfahrt zu erleichtern, gilt nur innerorts und nur bei einer gekennzeichneten Haltestelle. Ausserorts, wo schneller gefahren wird, gilt sie nicht. Dort muss der Busführer wie jeder andere Lenker warten, bis er ohne Gefährdung wegfahren kann.

Rechtsgrundlage: VRV Art. 17 Abs. 5

Frage 2: Du lenkst einen Linienbus in einer Einbahnstrasse innerorts. Die gekennzeichnete Haltestelle liegt am linken Fahrbahnrand. Müssen die Nachfolgenden dir die Wegfahrt ermöglichen, wenn du blinkst?

  • Ja, die Regel gilt an jeder gekennzeichneten Haltestelle innerorts.
  • Ja, aber nur, wenn zusätzlich die Warnblinklichter eingeschaltet sind.
  • Nein, bei Haltestellen am linken Fahrbahnrand gilt diese Regel nicht.
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Richtige Antwort: Nein, bei Haltestellen am linken Fahrbahnrand gilt diese Regel nicht.

Die Pflicht der Nachfolgenden gilt ausdrücklich nicht, wenn sich die Haltestelle am linken Fahrbahnrand befindet. Du musst dann warten, bis du gefahrlos in den Verkehr einfahren kannst. Warnblinklichter ändern daran nichts, sie sind beim Linienbus an der Haltestelle ohnehin nicht vorgesehen.

Rechtsgrundlage: VRV Art. 17 Abs. 5; VRV Art. 23 Abs. 3

Frage 3: Du lenkst einen Reisecar auf einer Gesellschaftsfahrt und hast deine Gruppe an einer Bushaltestelle in der Stadt aussteigen lassen. Müssen die Nachfolgenden dir die Wegfahrt ermöglichen, wenn du blinkst?

  • Nein, die Regel gilt nur für Busse im Linienverkehr.
  • Ja, die Regel gilt für alle Gesellschaftswagen an Haltestellen.
  • Ja, wenn du an einer gelb markierten Haltestelle stehst.
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Richtige Antwort: Nein, die Regel gilt nur für Busse im Linienverkehr.

Den Vorrang bei der Wegfahrt von der Haltestelle haben nur Busse im Linienverkehr. Ein Reisecar auf einer Gesellschaftsfahrt ist kein Linienbus, auch wenn er an einer Linienhaltestelle steht. Du musst warten, bis du ohne Behinderung oder Gefährdung anderer wegfahren kannst.

Rechtsgrundlage: VRV Art. 17 Abs. 5

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • VRV Art. 4a, 5, 6, 17, 18, 19, 23, 25, 38
  • SSV Art. 34, 45, 65, 69, 70, 74b, 79a
  • VPB Art. 2, 8, 37, 39, 41
  • VTS Art. 11, 123a; Anhang 4
  • PBG Art. 2, 5, 8
  • SVG Art. 33, 38
  • CZV Art. 2, 9
  • STUG Art. 3

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