Schutzgebiete, Störung, Wildschaden, Grossraubtier-Management
Jagdbanngebiete, Vogelreservate, Wildruhezonen und Wildtierkorridore schützen Wildtiere und ihre Lebensräume. Das Jagdgesetz regelt ausserdem, wie Wildschäden verhütet und entschädigt werden und wann gegen schadenstiftende Tiere vorgegangen werden darf, insbesondere bei Wolf, Luchs, Bär und Biber.
- 28 Fragen in diesem Thema
- Thema 5 von 14 im Kurs: Jagdprüfung Schweiz – Theorie: Wildtiere, Lebensraum, Recht, Waffen und Jagdpraxis
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Aus den Merksätzen
- In Jagdbanngebieten und Vogelreservaten ist die Jagd verboten; kantonale Vollzugsorgane können Abschüsse zulassen (JSG Art. 11 Abs. 5).
- Eidgenössische Jagdbanngebiete scheidet der Bundesrat im Einvernehmen mit den Kantonen aus; Kantone können weitere ausscheiden (JSG Art. 11 Abs. 2 und 4).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- JSV Art. 4e, 8b, 8c, 9, 9a, 9b, 9d, 10, 10c, 10d; Anhang 3
- JSG Art. 7a, 8, 11, 11a, 12, 13, 17, 18