Cab24 Akademie

Schutzgebiete, Störung, Wildschaden, Grossraubtier-Management

Jagdbanngebiete, Vogelreservate, Wildruhezonen und Wildtierkorridore schützen Wildtiere und ihre Lebensräume. Das Jagdgesetz regelt ausserdem, wie Wildschäden verhütet und entschädigt werden und wann gegen schadenstiftende Tiere vorgegangen werden darf, insbesondere bei Wolf, Luchs, Bär und Biber.

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Aus den Merksätzen

  • In Jagdbanngebieten und Vogelreservaten ist die Jagd verboten; kantonale Vollzugsorgane können Abschüsse zulassen (JSG Art. 11 Abs. 5).
  • Eidgenössische Jagdbanngebiete scheidet der Bundesrat im Einvernehmen mit den Kantonen aus; Kantone können weitere ausscheiden (JSG Art. 11 Abs. 2 und 4).

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • JSV Art. 4e, 8b, 8c, 9, 9a, 9b, 9d, 10, 10c, 10d; Anhang 3
  • JSG Art. 7a, 8, 11, 11a, 12, 13, 17, 18

Bereit zum Lernen?

Theorie für die kantonale Jagdprüfung: Jagdrecht und Schonzeiten, Wildtierkunde, Lebensraum und Hege, Waffenrecht und Sicherheit, Munition und Ballistik, Nachsuche, Jagdhunde und Wildbret – mit Übungsprüfungen je Fach.

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