Cab24 Akademie

Wildbret, Hygiene und Wildkrankheiten

Wer Wildbret abgibt, ist Lebensmittelproduzentin oder Lebensmittelproduzent. Du lernst, wann Wild in einen Wildbearbeitungsbetrieb muss, was die fachkundige Untersuchung bedeutet, welche Kühltemperaturen gelten, wann eine Trichinenuntersuchung nötig ist und wie du dich bei Verdacht auf Seuchen wie die Afrikanische Schweinepest verhältst.

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Aus den Merksätzen

  • Das Zerlegen und Verarbeiten von selbst erlegtem Wild zur privaten häuslichen Verwendung fällt nicht unter die VSFK (VSFK Art. 2 Abs. 2 Bst. b).
  • Jagdwild ausser Hasen und Federwild muss in einen Wildbearbeitungsbetrieb, ausser bei Direktabgabe ohne bedenkliche Merkmale (VSFK Art. 9 Abs. 5).

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • VSFK Art. 2, 9, 12, 20, 21
  • JSV Art. 3, 4, 16
  • VHyS Art. 29
  • VLtH Art. 2

Bereit zum Lernen?

Theorie für die kantonale Jagdprüfung: Jagdrecht und Schonzeiten, Wildtierkunde, Lebensraum und Hege, Waffenrecht und Sicherheit, Munition und Ballistik, Nachsuche, Jagdhunde und Wildbret – mit Übungsprüfungen je Fach.

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