Betäuben, Töten, Verwerten und Hygiene
Jeder Fisch, den du mitnimmst, muss sofort korrekt betäubt und getötet werden. Hier lernst du die zulässigen Methoden, die 22-cm-Regel der Vollzugshilfe, den Kiemenschnitt sowie die richtige Aufbewahrung und Hygiene.
- 25 Fragen in diesem Thema
- Thema 11 von 12 im Kurs: SaNa – Sachkunde-Nachweis Fischerei für das Fischerpatent
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Aus den Merksätzen
- Speisefische unverzüglich töten (TSchV Art. 100 Abs. 2).
- Töten nur unter Betäubung (TSchV Art. 178).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- TSchV Art. 23, 100, 178, 179, 179a, 179d
- HyV Art. 41, 42, 44
- TSchG Art. 2, 26
- VBGF Art. 2