ARV 1: Lenk-, Ruhe-, Arbeitszeit, Pausen
Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten der Führer schwerer Motorwagen nach der Chauffeurverordnung (ARV 1, Stand 1. Oktober 2026): Grenzwerte kennen und Schichtpläne mit Uhrzeiten nachrechnen.
- 73 Fragen in diesem Thema
- Thema 7 von 16 im Kurs: Bus & Car – Zusatztheorie Kat. D und D1
CHF 9.90 einmalig Kurs kaufen Zum Kurs
Aus den Merksätzen
- Lenkzeit: höchstens 9 h zwischen zwei täglichen Ruhezeiten, zweimal pro Woche 10 h; pro Woche 56 h, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen 90 h (ARV 1 Art. 5).
- Lenkpause: nach 4,5 h Lenkzeit mindestens 45 min, teilbar in 15 min + 30 min (in dieser Reihenfolge); in Pausen keine berufliche Tätigkeit (Art. 8 Abs. 1, 2, 4).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Beispielfragen aus diesem Thema
3 von 73 Fragen gratis zum Ausprobieren. Alle Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Frage 1: Für welche Personentransportfahrzeuge gilt ARV 1?
- Für Fahrzeuge mit mehr als acht Plätzen ausser dem Führersitz
- Für alle Fahrzeuge, die berufsmässig Personen befördern
- Für Fahrzeuge mit mehr als sechzehn Plätzen ausser dem Führersitz
Lösung anzeigen
Richtige Antwort: Für Fahrzeuge mit mehr als acht Plätzen ausser dem Führersitz
ARV 1 erfasst Personentransportfahrzeuge, die ausser dem Führersitz für mehr als acht Personen zugelassen sind. Die Zahl 16 betrifft eine Ausnahme im Binnenverkehr (Kleinbusse unterstehen dann ARV 2); leichtere Personentransporte fallen unter ARV 2.
Rechtsgrundlage: ARV 1 Art. 3 Abs. 1; ARV 1 Art. 4 Abs. 2
Frage 2: Für welche Fahrzeuge gilt ARV 1 nicht, unabhängig von ihrem Gewicht?
- Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
- Für Fahrzeuge, die nur am Wochenende eingesetzt werden
- Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h
Lösung anzeigen
Richtige Antwort: Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
Ausgenommen sind Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h. 80 km/h ist die Höchstgeschwindigkeit schwerer Motorwagen auf der Strasse, keine Ausnahme von ARV 1.
Rechtsgrundlage: ARV 1 Art. 4 Abs. 1
Frage 3: Aylin fährt einen Linienbus auf einer 35 km langen Linie. Gilt für sie ARV 1?
- Ja – ARV 1 gilt für alle Busse mit mehr als acht Plätzen
- Nein – ausgenommen ist Linienverkehr bis 100 km Linienstrecke
- Nein – Personentransporte im Linienverkehr mit höchstens 50 km Linienstrecke sind ausgenommen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort: Nein – Personentransporte im Linienverkehr mit höchstens 50 km Linienstrecke sind ausgenommen
ARV 1 gilt nicht für Fahrzeuge im Linienverkehr, sofern die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Die 100 km betreffen eine andere Ausnahme (Pannenhilfe, Handwerkerfahrten).
Rechtsgrundlage: ARV 1 Art. 4 Abs. 1
Rechtsgrundlagen dieses Themas
Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:
- ARV 1 Art. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 11a, 11b, 11c, 11d, 12, 17