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Sicht, Toter Winkel, Abbiegen, Fahrdynamik, Bremsweg, Berg und Tunnel

Schwere Fahrzeuge haben grosse tote Winkel; N2 und N3 brauchen deshalb Front-, Weitwinkel- und Rampenspiegel. Beim Abbiegen, Rückwärts- und Wegfahren gelten besondere Sorgfaltspflichten; Bremsweg und Fliehkraft wachsen mit dem Quadrat der Geschwindigkeit, und auf Berg- und Tunnelstrecken gelten Sonderregeln.

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Aus den Merksätzen

  • VTS Art. 112: Aussenrückspiegel links und rechts mit Sicht 100 m nach hinten; N2/N3 zusätzlich Frontspiegel (nicht N2 bis 7,50 t), beidseitig Weitwinkelspiegel und Rampenspiegel auf der dem Lenkrad gegenüberliegenden Seite.
  • VRV Art. 13 Abs. 5–6 und Art. 17: Ausholen nur mit besonderer Vorsicht, nötigenfalls halten; bei sichthemmender Ladung oder fehlender Sicht nach hinten Hilfsperson; rückwärts nur im Schritttempo, nie über Bahnübergänge.

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Beispielfragen aus diesem Thema

3 von 38 Fragen gratis zum Ausprobieren. Alle Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Frage 1: Wie weit muss der Fahrer eines Motorwagens mit den Aussenrückspiegeln die Fahrbahn seitlich neben dem Aufbau nach hinten mindestens leicht überblicken können?

  • 50 m
  • 25 m
  • 100 m
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Richtige Antwort: 100 m

VTS Art. 112 Abs. 1: Motorwagen müssen links und rechts aussen je einen Rückspiegel tragen, mit dem die Fahrbahn neben dem Aufbau und nach hinten mindestens 100 m weit leicht überblickt werden kann. 50 m oder 25 m sind zu wenig.

Rechtsgrundlage: VTS Art. 112 Abs. 1

Frage 2: Was gilt beim Rückwärtsfahren?

  • Mit Rückfahrkamera ist Rückwärtsfahren bis 20 km/h erlaubt.
  • Über Bahnübergänge ist Rückwärtsfahren erlaubt, wenn die Schranken offen sind.
  • Es darf nur im Schritttempo gefahren werden; über Bahnübergänge und unübersichtliche Verzweigungen ist es untersagt.
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Richtige Antwort: Es darf nur im Schritttempo gefahren werden; über Bahnübergänge und unübersichtliche Verzweigungen ist es untersagt.

VRV Art. 17 Abs. 2: Rückwärts darf nur im Schritttempo gefahren werden; das Rückwärtsfahren über Bahnübergänge und unübersichtliche Strassenverzweigungen ist untersagt. Eine Kamera hebt diese Regel nicht auf.

Rechtsgrundlage: VRV Art. 17 Abs. 2

Frage 3: Aylins Lastwagen hat keine Sicht nach hinten. Wann muss sie zum Rückwärtsfahren eine Hilfsperson beiziehen?

  • Wenn nicht jede Gefahr ausgeschlossen ist
  • Nur innerorts auf öffentlichen Strassen
  • Nur wenn das Fahrzeug länger als 12 m ist
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Richtige Antwort: Wenn nicht jede Gefahr ausgeschlossen ist

Nach VRV Art. 17 Abs. 1 ist bei Fahrzeugen mit beschränkter Sicht nach hinten zum Rückwärtsfahren eine Hilfsperson beizuziehen, wenn nicht jede Gefahr ausgeschlossen ist. Ort oder Fahrzeuglänge sind dafür nicht massgebend.

Rechtsgrundlage: VRV Art. 17 Abs. 1

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • VRV Art. 4, 6, 9, 10, 12, 13, 15, 17, 30, 38, 39, 40
  • SVG Art. 26, 32, 34, 45
  • SSV Art. 8, 28, 47
  • VTS Art. 112

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