Basel-Stadt: Recht, Bewilligungen und Taxiprüfung
Das baselstädtische Taxigesetz von 2015 regelt Taxibetriebs-, Einsatzzentralen- und Taxifahrbewilligung. Für die Taxifahrbewilligung braucht es zusätzlich zur eidgenössischen BPT-Bewilligung die kantonale Taxiprüfung, die die ASTAG Nordwestschweiz unter Aufsicht der Abteilung Verkehr der Kantonspolizei durchführt. Verstösse werden mit Busse bzw. Ordnungsbusse bestraft.
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- Thema 1 von 6 im Kurs: Taxi Basel-Stadt & Zürich – kantonales Taxirecht und Ortskunde
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Aus den Merksätzen
- Taxifahrbewilligung: Leumund, eidg. BPT-Bewilligung und bestandene kantonale Prüfung; gilt für die Dauer der regelmässigen Berufsausübung (Taxigesetz BS § 8 Abs. 1 und 2).
- Vollzug: Abteilung Verkehr der Kantonspolizei; Prüfungsdurchführung: ASTAG Nordwestschweiz, Fachgruppe Taxi (TaxiV BS § 1; TPR BS § 2).
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Beispielfragen aus diesem Thema
3 von 25 Fragen gratis zum Ausprobieren. Alle Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Frage 1: Welcher Erlass regelt im Kanton Basel-Stadt das Erbringen von Taxidienstleistungen?
- Das Gesetz betreffend das Erbringen von Taxidienstleistungen (Taxigesetz) vom 3. Juni 2015.
- Ausschliesslich die eidgenössische Chauffeurverordnung (ARV 2); ein kantonales Taxigesetz gibt es nicht.
- Das Gesetz über den Betrieb von Taxis (Taxigesetz) vom 17. Januar 1996.
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Richtige Antwort: Das Gesetz betreffend das Erbringen von Taxidienstleistungen (Taxigesetz) vom 3. Juni 2015.
Das Taxigesetz vom 3. Juni 2015 ist seit dem 1. Mai 2017 in Kraft und regelt die Taxidienstleistungen auf dem Gebiet des Kantons. Das alte Taxigesetz von 1996 wurde damit aufgehoben. Die ARV 2 regelt nur Arbeits- und Ruhezeiten, nicht Bewilligungen, Standplätze oder Tarife.
Rechtsgrundlage: Taxigesetz BS (SG 563.200) § 1 Abs. 1 und § 16 Ziff. 1
Frage 2: Welche Behörde ist in Basel-Stadt für den Vollzug des Taxigesetzes zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist?
- Die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei.
- Die ASTAG Nordwestschweiz, Fachgruppe Taxi.
- Das Bundesamt für Strassen (ASTRA).
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Richtige Antwort: Die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei.
Die Taxiverordnung bestimmt die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei als Vollzugsbehörde; sie erteilt auch die Taxifahrbewilligung. Die ASTAG führt nur die Taxiprüfungen durch und steht dabei unter der Oberaufsicht der Abteilung Verkehr.
Rechtsgrundlage: Taxiverordnung BS (SG 563.210) § 1 Abs. 1
Frage 3: Wer führt im Kanton Basel-Stadt die kantonale Taxiprüfung durch?
- Die ASTAG Nordwestschweiz, Fachgruppe Taxi.
- Das Strassenverkehrsamt im Rahmen der Führerprüfung Kategorie B.
- Die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei selbst.
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Richtige Antwort: Die ASTAG Nordwestschweiz, Fachgruppe Taxi.
Gemäss Taxiprüfungsreglement ist die ASTAG Nordwestschweiz, Fachgruppe Taxi, für die Durchführung zuständig; sie stellt auch Leitfaden, Rechtsgrundlagen und den offiziellen Stadtplan zu. Die Abteilung Verkehr übt nur die Oberaufsicht aus und ist Beschwerdeinstanz.
Rechtsgrundlage: Taxiprüfungsreglement BS (SG 563.250) § 2 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 lit. a