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Umwelt, Eco-Drive, Lärm, LSVA (Grundlagen)

Führer müssen vermeidbaren Lärm und Rauch unterlassen, den Motor auch bei kurzen Halten abstellen und die Abgaswartung beachten; eine vorausschauende, niedertourige Fahrweise spart Treibstoff. Schwere Fahrzeuge über 3,5 t unterliegen der LSVA, die sich nach höchstzulässigem Gesamtgewicht, gefahrenen Kilometern und Emissionskategorie richtet.

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Aus den Merksätzen

  • VRV Art. 33: kein vermeidbarer Lärm – u.a. kein unnötiges Laufenlassen des Motors, keine hohen Leerlaufdrehzahlen, kein zu schnelles Beschleunigen, kein unsorgfältiges Be- und Entladen.
  • VRV Art. 34: kein vermeidbarer Rauch; Motor auch bei kürzeren Halten abstellen, wenn das Wegfahren nicht verzögert wird.

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Beispielfragen aus diesem Thema

3 von 11 Fragen gratis zum Ausprobieren. Alle Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Frage 1: Welches Verhalten untersagt die VRV ausdrücklich als vermeidbaren Lärm?

  • Rollenlassen des Fahrzeugs vor einem Lichtsignal
  • Fahren im höchsten möglichen Gang
  • Unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors bei stillstehendem Fahrzeug
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Richtige Antwort: Unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors bei stillstehendem Fahrzeug

VRV Art. 33 Bst. a nennt das unnötige Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge als verbotenen vermeidbaren Lärm. Fahren in hohen Gängen und vorausschauendes Rollenlassen senken dagegen Lärm und Verbrauch.

Rechtsgrundlage: VRV Art. 33

Frage 2: Marco wartet an der Rampe einige Minuten, bis er entladen kann. Was gilt für den Motor?

  • Er darf laufen, damit die Kabine warm bleibt.
  • Er muss erst bei Wartezeiten über 30 Minuten abgestellt werden.
  • Er ist abzustellen, wenn dies das Wegfahren nicht verzögert.
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Richtige Antwort: Er ist abzustellen, wenn dies das Wegfahren nicht verzögert.

Nach VRV Art. 34 Abs. 2 ist der Motor auch bei kürzeren Halten abzustellen, wenn dies das Wegfahren nicht verzögert. Komfortgründe rechtfertigen keinen Leerlauf (VRV Art. 33 Bst. a); eine Mindestwartezeit kennt die Vorschrift nicht.

Rechtsgrundlage: VRV Art. 34 Abs. 2; VRV Art. 33

Frage 3: Was gilt nach der VRV für Rauch aus dem Auspuff?

  • Rauch ist nur innerorts zu vermeiden.
  • Motorfahrzeuge sind so zu unterhalten und zu benützen, dass sie keinen vermeidbaren Rauch entwickeln.
  • Rauch ist bei Dieselfahrzeugen unvermeidlich und deshalb erlaubt.
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Richtige Antwort: Motorfahrzeuge sind so zu unterhalten und zu benützen, dass sie keinen vermeidbaren Rauch entwickeln.

VRV Art. 34 Abs. 1 verlangt, Motorfahrzeuge so zu unterhalten und zu benützen, dass sie keinen vermeidbaren Rauch entwickeln. Die Pflicht gilt überall und auch für Dieselfahrzeuge; starker Rauch weist auf Mängel oder falsche Fahrweise hin.

Rechtsgrundlage: VRV Art. 34 Abs. 1

Rechtsgrundlagen dieses Themas

Die Fragen dieses Themas stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • VRV Art. 12, 33, 34, 59a, 59b, 59c
  • SVAV Art. 2, 3
  • SVAG Art. 4

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